Schlagwort-Archive: EU-IFRS 2019

Für das Geschäftsjahr 2019 anzuwendende von der EU freigegeben IFRS

Änderung des IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 in „EU-IFRS 2019“

Mit der Verordnung (EU) 2019/412 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission die jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2015-2017, in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wurden verbesserungsbedürftige Aspekte in IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 klarer formuliert.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

IAS 19 in „EU-IFRS 2019“ geändert

Mit der Verordnung (EU) 2019/402 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission Klarstellungen in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer hinsichtlich Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, dass nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Plans für den verbleibenden Berichtszeitraum die aktualisierten Annahmen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versordnungeplänen (Vermögenswert) zugrunde zu legen sind.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderung der „EU-IFRS 2019“ bzgl. IAS 28

Mit der Verordnung (EU) 2019/237 vom 08.02.2019 hat die EU-Kommission IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen geändert und klargestellt, dass für solche langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, auf die die Equity-Methode nicht angewandt wird, die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 Finanzinstrumente gelten.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

IFRIC 23 in „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/1595 vom 23.10.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

IFRIC 22 in „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/519 vom 28.03.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2018 und EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderungen der „IFRS 2018“ und „IFRS 2019“

Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.

Rückwirkende Änderung der „EU-IFRS 2017“ bzgl. IFRS 12

Am 07.02.2018 hat die EU-Kommission die Übernahme der jährlichen Verbesserung an den IFRS, Zyklus 2016/2016, beschlossen. Die hierin enthaltenen Änderungen an IFRS 12 sollen dabei explizit bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen, und damit rückwirkend anzuwenden sein. Details zu diesen Änderungen finden Sie in der Verordernung (EU) 2018/182 im EU-Amtsblatt.

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2017“ sowie die „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2018“ bezüglich der Änderungen des IFRS 12 angepasst.

Neuer IFRS 16 Leasingvereinbarungen in den „EU-IFRS 2019“

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1986 hat die EU-Kommission den neuen Standard IFRS 16 Leasingvereinbarungen in europäisches Recht übernommen und zahlreiche Folgeänderungen an anderen Standards vorgenommen.

Die Verordnung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Eine bezüglich dieser Änderungen aktualisierte konsolidierte Textversion finden Sie als „EU-IFRS 2019“ unter den EU-IFRS-Textsammlungen.