Schlagwort-Archive: IFRS 16

EU übernimmt Verlängerung der Ausnahmen für Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) 2021/1421 Änderungen an IFRS 16 vorgenommen und hierdurch die Ausnahmen für Covid-19-bezogene Mietkonzessionen bis 30. Juni 2022 verlängert.

Die Änderungen sind für Geschäftjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2021“ und „EU-IFRS 2022“ für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen des IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 16 hinsichtlich der „Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)“

Am 13.01.2021 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2021/25 Änderungen verschiedener IFRS übernommen, um die durch Verordnung (EU) 2016/1011 vorgesehene Reform von Referenzzinssätzen in die IFRS zu implementieren. Zugleich enthält die neue Verordnung Regelungen, um die Auswirkungen der Ablösung des bestehenden Referenzzinssatzes auf die Rechnungslegung abzumildern. Konkret werden folgenden IFRS geändert:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Ergänzung des IFRS 16 hinsichtlich Covid-19-bezogener Mietkonzessionen

Am 9. Oktober 2020 hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2020/1434 Ergänzungen des IFRS 16 Leasingverhältnisse zur Berücksichtigung von Covid-19-bezogener Mietkonzessionen im Rahmen der Folgebilanzierung durch Leasingnehmer übernommen.

Der verbindliche Erstanwendungszeitpunkt in der EU weicht von der Vorgabe des IASB ab:

  • Das IASB sieht gemäß IFRS 16.C1A eine verbindliche Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Juni 2020 begannen und erlaubt eine freiwillige frühere Anwendung.
  • Die EU-Kommission hat in Artikel 2 ihrer Verordnung eine verpflichtende Anwendung für alle Geschäftsjahre festgelegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Die Ergänzung des IFRS 16 ist in der EU für Geschäftsjahren, die zum 1. Januar 2020 begonnen haben daher abweichend zur IASB-Vorgabe nicht nur freiwillig, sondern bereits verpflichtend anzuwenden. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2020 für Sie aktualisiert. Ebenso wurde auch der Band „Leasingverhältnisse“ unsere EU-IFRS-Taschenbuchreihe aktualisiert und ist für 3,92€ über amazon.de erhältlich.

Neuer IFRS 16 Leasingvereinbarungen in den „EU-IFRS 2019“

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1986 hat die EU-Kommission den neuen Standard IFRS 16 Leasingvereinbarungen in europäisches Recht übernommen und zahlreiche Folgeänderungen an anderen Standards vorgenommen.

Die Verordnung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Eine bezüglich dieser Änderungen aktualisierte konsolidierte Textversion finden Sie als „EU-IFRS 2019“ unter den EU-IFRS-Textsammlungen.