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Für das Geschäftsjahr 2018 anzuwendende von der EU freigegeben IFRS

IFRIC 22 in „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/519 vom 28.03.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2018 und EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderungen der „IFRS 2018“ und „IFRS 2019“

Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.

Rückwirkende Änderung der „EU-IFRS 2017“ bzgl. IFRS 12

Am 07.02.2018 hat die EU-Kommission die Übernahme der jährlichen Verbesserung an den IFRS, Zyklus 2016/2016, beschlossen. Die hierin enthaltenen Änderungen an IFRS 12 sollen dabei explizit bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen, und damit rückwirkend anzuwenden sein. Details zu diesen Änderungen finden Sie in der Verordernung (EU) 2018/182 im EU-Amtsblatt.

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2017“ sowie die „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2018“ bezüglich der Änderungen des IFRS 12 angepasst.

Änderung der „EU-IFRS 2018“ bzgl. IFRS 15 und IFRS 4

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1987 hat die EU-Kommission eine Klarstellung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vorgenommen. Diese betreffen die Identifizierbarkeit von Leistungsverpflichtungen, Leitlinien zu Prinizpal-Agent-Beziehungen und zu Lizenzen.

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1988 hat die EU-Kommission eine Änderungen des IFRS 4 Versicherungsverträge vorgenommen, um für Versicherer Probleme aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten für IFRS 4 und IFRS 9 zu vermeiden.

Beide Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Eine bezüglich dieser beiden Verordnungen aktualisierte Version der EU-IFRS 2018 und der EU-IFRS 2019 finden Sie unter den EU-IFRS-Textsammlungen.