Hervorgehobener Beitrag

Herzlich Willkommen!

Diese Portal bietet umfassende Informationen über die in der Europäische Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS).

Hierzu haben wir für Sie zusammengestellt

Sollten Sie Informationen vermissen, oder Anregungen zur Webseite haben, senden Sie diese gerne per Email an webmaster@eu-ifrs.de!

EU übernimmt Änderungen an IFRS 1, 7, 9, 10 und an IAS 7

Am 09.07.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1331 Änderungen verschiedener IFRS in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen resultieren aus dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB in Form der „Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11“ und betreffen die folgenden IFRS:

  • IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRS 9: Finanzinstrumente 
  • IFRS 10: Konzernabschlüsse und
  • IAS 7: Kapitalflussrechnung.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9

Am 30.06.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1266 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sollen Unternehmen helfen, die finanziellen Auswirkungen naturabhängiger Stromverträge, die häufig als Strombezugsverträge strukturiert sind, in ihren Abschlüssen besser zu berücksichtigen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9

Am 27.05.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1047 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen betreffen die Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten hinsichtlich ESG-Kriterien.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IAS 21 und IFRS 1

Am 12.11.2024 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2024/1317 Änderungen des IAS 21 ″Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ und des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ in europäisches Recht übernommen. Diese Änderungen konkretisieren, wann eine Währung umtauschbar ist und wann nicht. Für den Fall, dass eine Währung nicht umtauschbar ist, geben sie umfangreiche Anwendungsleitlinien, wie ein zur Währungsumrechnung zu verwendender Wechselkurs zu ermitteln ist und welche Anhangangaben zu tätigen sind.

Die Änderungen des IAS 21 und des IFRS 1 sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2025 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Am 15.05.2024 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2024/1317 Änderungen des IAS 7 ″Kapitalflussrechnungen“ und des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ in europäisches Recht übernommen. Die neuen Angabepflichten sollen es Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Verbindlichkeiten, die Zahlungsströme und das Liquiditätsrisiko besser einzuschätzen.

Die Änderungen des IAS 7 und des IFRS 7 sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2024 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen des IAS 1

Am 19.12.2023 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2822 Änderungen des IAS 1″Darstellung des Abschlusses“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, anhand welcher Kriterien die Klassifikation von Schulden in kurz- oder langfristig zu erfolgen hat.

Die Änderungen des IAS 1 sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2024 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen des IFRS 16

Am 20.11.2023 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2579 Änderungen des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, wie spezielle Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bilanziell abzubilden sind.

Die Änderungen des IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2024 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Ergänzungen des IAS 12

Am 08.11.2023 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2468 Ergänzungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden mit Blick auf mögliche ertragsteuerliche Auswirkungen der OECD-Mustervorschriften zur Mindestbesteuerung („Säule-2-Gesetze“) der Anwendungsbereich des IAS 12 klargestellt sowie im Anhang anzugebende Informationen vorgegeben.

Die Änderungen des IAS 12 sind

  • hinsichtlich des Anwendungsbereichs (Paragraphen 4A und 88A des IAS 12) zeitlich unbegrenzt rückwirkend gemäß IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ anzuwenden, sowie
  • ansonsten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 begannen, anzuwenden.

Entsprechende haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 17

Am 08.09.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1491 Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden Vereinfachungsregeln für Vergleichsangaben übernommen für den Fall, dass ein Unternehmen IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zeitgleich mit IFRS 9 „Finanzinstrumente“ erstmalig anwendet.

IFRS 17 und damit auch die nun übernommenen Änderungen an diesem Standard sind erstmalig anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere erstmalige Anwendung des IFRS 17 ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen an IAS 12 und IFRS 1

Am 11.08.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1392 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern“ und IFRS 1Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in europäisches Recht übernommen. Hierdurch erfolgen Klarstellungen hinsichtlich latenter Steuern in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.