IFRIC 22 in „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/519 vom 28.03.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2018 und EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.