Schlagwort-Archive: IFRS 9

EU übernimmt jährliche Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2018-2020

Am 28.06.2021 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2021/1080 Änderungen an verschiedenen IFRS vorgenommen, die sich aus der Übernahme der jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2018-2020, ergaben. Konkret betreffen die Änderungen:

  • IAS 16 Sachanlagen bzgl. der Erfassung von mit einer Sachanlage erzielten Erlösen vor deren Fertigstellung (z.B. aus Probeläufen oder Musterartikeln),
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bzgl. einer Konkretisierung der bei einem belastenden Vertrag zu berücksichtigenden Kosten,
  • IAS 41 Landwirtschaft bzgl. der nach einer Ernte zu berücksichtigen Kosten,
  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS,
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bzgl. Ansatz und Bewertung übernommener identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden,
  • IFRS 9 Finanzinstrumente bzgl. der Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten.

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Entsprechend haben wir eine neue Seite zu den EU-IFRS 2022 für Sie erstellt.

EU übernimmt Änderungen des IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 16 hinsichtlich der „Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)“

Am 13.01.2021 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2021/25 Änderungen verschiedener IFRS übernommen, um die durch Verordnung (EU) 2016/1011 vorgesehene Reform von Referenzzinssätzen in die IFRS zu implementieren. Zugleich enthält die neue Verordnung Regelungen, um die Auswirkungen der Ablösung des bestehenden Referenzzinssatzes auf die Rechnungslegung abzumildern. Konkret werden folgenden IFRS geändert:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 4 hinsichtlich verlängerter Befreiung von IFRS 9

Am 15.12.2020 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2020/2097 eine Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ zur Anwendung in der EU freigegeben. Hiernach gelten die zeitlich befristeten Befreiungen von Versicherern zur Anwendung der Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ nunmehr bis zum 31.12.2022.

Ursprünglich waren diese Befreiungsregelungen für Versicherer befristet bis zum 31.12.2020; für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 begannen, sollte diese Befreiungsregeln eigentlich auslaufen. Nunmehr wurde dies um zwei Jahre verschoben: Die Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ sind für Versicherer nun erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Reform von Referenzzinssätzen

Am 15.01.2020 hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/34 die Verlautbarung des IASB zur Reform der Referenzzinssätze übernommen. Die neuen Regelungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen.

Die Reform fußt auf dem 2014 veröffentlichen Bericht Reforming Major Interest Rate Benchmarks des europäischen Finanzmarktstabilitätsrates, der Empfehlungen dazu enthielt die auf den Interbankenmärkten basierenden Benchmarks und sonstigen potenziellen Referenzzinssätze robuster zu machen und alternative, nahezu risikofreie Referenzsätze zu entwickeln. Basierend auf diesen Empfehlungen änderte das IASB die Vorgaben und Angabepflichten für Sicherungsgeschäfte in IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9.

Entsprechend haben wir sowohl unsere EU-IFRS 2020 für Sie angepasst, als auch den Taschenbuchband „EU-IFRS: Finanzinstrumente“ für Sie aktualisiert. Zusätzlich zu den aktualisierten IFRS enthält der Taschenbuchband auch eine knappe Synopse zu den Änderungen, die Ihnen dabei helfen soll, die 2020 erstmalig anzuwendenden Textänderungen nachzuvollziehen und umzusetzen.

Änderungen der „IFRS 2018“ und „IFRS 2019“

Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.