Mit der Verordnung (EU) 2019/402 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission Klarstellungen in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer hinsichtlich Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, dass nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Plans für den verbleibenden Berichtszeitraum die aktualisierten Annahmen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versordnungeplänen (Vermögenswert) zugrunde zu legen sind.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.