Schlagwort-Archive: EU-IFRS 2023

EU übernimmt Änderungen an IFRS 17

Am 08.09.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1491 Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden Vereinfachungsregeln für Vergleichsangaben übernommen für den Fall, dass ein Unternehmen IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zeitgleich mit IFRS 9 „Finanzinstrumente“ erstmalig anwendet.

IFRS 17 und damit auch die nun übernommenen Änderungen an diesem Standard sind erstmalig anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere erstmalige Anwendung des IFRS 17 ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen an IAS 12 und IFRS 1

Am 11.08.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1392 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern“ und IFRS 1Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in europäisches Recht übernommen. Hierdurch erfolgen Klarstellungen hinsichtlich latenter Steuern in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen des IAS 1 und des IAS 8

Im März hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/357 Änderungen an IAS 1 und an IAS 8 in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dahingehend konkretisiert, dass lediglich wesentlichen Angaben zu geben sind. Hierzu sind Leitlinien zur Bestimmung der Wesentlichkeit enthalten.

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Einen freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.