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Änderung der „EU-IFRS 2018“ bzgl. IFRS 15 und IFRS 4

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1987 hat die EU-Kommission eine Klarstellung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vorgenommen. Diese betreffen die Identifizierbarkeit von Leistungsverpflichtungen, Leitlinien zu Prinizpal-Agent-Beziehungen und zu Lizenzen.

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1988 hat die EU-Kommission eine Änderungen des IFRS 4 Versicherungsverträge vorgenommen, um für Versicherer Probleme aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten für IFRS 4 und IFRS 9 zu vermeiden.

Beide Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Eine bezüglich dieser beiden Verordnungen aktualisierte Version der EU-IFRS 2018 und der EU-IFRS 2019 finden Sie unter den EU-IFRS-Textsammlungen.