Mit Verordnung (EU) 2019/2104 vom 29.11.2019 hat die EU-Kommission Konkretisierungen der Definition von „Wesentlichkeit“ in die EU-IFRS übernommen. Hierdurch wurden neben IAS 1 und IAS 8 auch IAS 10, IAS 34 und IAS 37 geändert.
Die konkretisierte Wesentlichkeitsdefinition ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2020“ für Sie angepasst.