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Änderung des IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 in „EU-IFRS 2019“

Mit der Verordnung (EU) 2019/412 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission die jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2015-2017, in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wurden verbesserungsbedürftige Aspekte in IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 klarer formuliert.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.