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EU übernimmt Änderungen an IAS 21 und IFRS 1

Am 12.11.2024 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2024/1317 Änderungen des IAS 21 ″Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ und des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ in europäisches Recht übernommen. Diese Änderungen konkretisieren, wann eine Währung umtauschbar ist und wann nicht. Für den Fall, dass eine Währung nicht umtauschbar ist, geben sie umfangreiche Anwendungsleitlinien, wie ein zur Währungsumrechnung zu verwendender Wechselkurs zu ermitteln ist und welche Anhangangaben zu tätigen sind.

Die Änderungen des IAS 21 und des IFRS 1 sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2025 für Sie bereitgestellt.