Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:
- Änderung des IAS 28 und IFRS 1 (Verordernung (EU) 2018/182 vom 07.02.2018),
- Änderung des IFRS 2 (Verordernung (EU) 2018/289 vom 26.02.2018) und
- Änderung des IAS 40 (Verordernung (EU) 2018/400 vom 14.03.2018).
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:
- Änderung des IFRS 9 bezüglich Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Verordnung (EU) 2018/498 vom 22.03.2018).
Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.