Mit der Verordnung (EU) 2018/1595 vom 23.10.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.