Am 19.12.2023 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2822 Änderungen des IAS 1″Darstellung des Abschlusses“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, anhand welcher Kriterien die Klassifikation von Schulden in kurz- oder langfristig zu erfolgen hat.
Die Änderungen des IAS 1 sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2024 für Sie aktualisiert.