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Änderung der „EU-IFRS 2019“ bzgl. IAS 28

Mit der Verordnung (EU) 2019/237 vom 08.02.2019 hat die EU-Kommission IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen geändert und klargestellt, dass für solche langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, auf die die Equity-Methode nicht angewandt wird, die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 Finanzinstrumente gelten.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderungen der „IFRS 2018“ und „IFRS 2019“

Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.