PDF-Version der EU-IFRS 2019
Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 15.03.2019):
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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2018
Gegenüber den EU-IFRS 2018 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- IFRS 16: Leasingvereinbarungen (sowie hierdurch induzierte Folgeänderungen und Außerkraftsetzungen anderer Standards),
- Änderungen des IFRS 9 bezüglich Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung,
- Ergänzung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung,
- Änderung des IAS 28 hinsichtlich der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9,
- Änderung des IAS 19 hinsichtlich Planänderungen, -kürzungen, oder -abgeltungen,
- Änderung des IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 im Rahmen der jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2015-2017.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Weitere Änderung der „EU-IFRS 2019“ unwahrscheinlich
Bitte beachten Sie, dass die EU-Kommission neben den in dieser Textsammlung berücksichtigten EU-Verordnungen ggf. noch weitere ab dem 01.01.2019 anzuwendenden Änderungen der EU-IFRS vornehmen kann. Über zu erwartende Änderungen informiert der EFRAG Endorsement Status Report. Hiernach ist derzeit mit keinen weiteren ab dem 01.01.2019 anzuwendenden Änderungen der EU-IFRS mehr zu rechnen. Sollten dennoch weitere ab dem 01.01.2019 anzuwendende Änderungen der IFRS in EU-Recht übernommen werden, passen wir die Textsammlung der „EU-IFRS 2019“ für Sie an und weisen auf unserer Startseite darauf hin.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2019 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.