Am 15.01.2020 hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/34 die Verlautbarung des IASB zur Reform der Referenzzinssätze übernommen. Die neuen Regelungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen.
Die Reform fußt auf dem 2014 veröffentlichen Bericht Reforming Major Interest Rate Benchmarks des europäischen Finanzmarktstabilitätsrates, der Empfehlungen dazu enthielt die auf den Interbankenmärkten basierenden Benchmarks und sonstigen potenziellen Referenzzinssätze robuster zu machen und alternative, nahezu risikofreie Referenzsätze zu entwickeln. Basierend auf diesen Empfehlungen änderte das IASB die Vorgaben und Angabepflichten für Sicherungsgeschäfte in IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9.
Entsprechend haben wir sowohl unsere EU-IFRS 2020 für Sie angepasst, als auch den Taschenbuchband „EU-IFRS: Finanzinstrumente“ für Sie aktualisiert. Zusätzlich zu den aktualisierten IFRS enthält der Taschenbuchband auch eine knappe Synopse zu den Änderungen, die Ihnen dabei helfen soll, die 2020 erstmalig anzuwendenden Textänderungen nachzuvollziehen und umzusetzen.