PDF-Version der EU-IFRS 2021
Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 18.10.2021):
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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2020
Gegenüber den EU-IFRS 2020 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- Änderung des IFRS 4 zur zweijährigen Verlängerung der befristeten Befreiung von Versicherern zur Anwendung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“,
- Änderungen des IAS 39, IFRS 4, IFRS 9 und IFRS 16 hinsichtlich der Reform der Referenzzinssätze,
- Änderungen des IFRS 16 hinsichtlich Covid-19-bezogener Mietkonzessionen.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Aktuelle keine weiteren Änderung der „EU-IFRS 2021“ absehbar
Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit keinen weiteren Änderungen der EU-IFRS, die noch im Geschäftsjahr 2021 anzuwenden sind, zu rechnen. Die weiteren Änderungen, deren Endorsement derzeit noch aussteht, werden voraussichtlich erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sein.
Sollten dennoch weitere Änderungen für das Geschäftsjahr 2021 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2021“ kurzfristig anpassen.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2021 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.