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EU übernimmt Änderungen des IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 16 hinsichtlich der „Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)“

Am 13.01.2021 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2021/25 Änderungen verschiedener IFRS übernommen, um die durch Verordnung (EU) 2016/1011 vorgesehene Reform von Referenzzinssätzen in die IFRS zu implementieren. Zugleich enthält die neue Verordnung Regelungen, um die Auswirkungen der Ablösung des bestehenden Referenzzinssatzes auf die Rechnungslegung abzumildern. Konkret werden folgenden IFRS geändert:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 4 hinsichtlich verlängerter Befreiung von IFRS 9

Am 15.12.2020 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2020/2097 eine Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ zur Anwendung in der EU freigegeben. Hiernach gelten die zeitlich befristeten Befreiungen von Versicherern zur Anwendung der Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ nunmehr bis zum 31.12.2022.

Ursprünglich waren diese Befreiungsregelungen für Versicherer befristet bis zum 31.12.2020; für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 begannen, sollte diese Befreiungsregeln eigentlich auslaufen. Nunmehr wurde dies um zwei Jahre verschoben: Die Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ sind für Versicherer nun erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.

Änderung der „EU-IFRS 2018“ bzgl. IFRS 15 und IFRS 4

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1987 hat die EU-Kommission eine Klarstellung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vorgenommen. Diese betreffen die Identifizierbarkeit von Leistungsverpflichtungen, Leitlinien zu Prinizpal-Agent-Beziehungen und zu Lizenzen.

Mit den Verordnungen (EU) 2017/1988 hat die EU-Kommission eine Änderungen des IFRS 4 Versicherungsverträge vorgenommen, um für Versicherer Probleme aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten für IFRS 4 und IFRS 9 zu vermeiden.

Beide Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Eine bezüglich dieser beiden Verordnungen aktualisierte Version der EU-IFRS 2018 und der EU-IFRS 2019 finden Sie unter den EU-IFRS-Textsammlungen.