EU übernimmt geänderte Verweise auf das EU-Rahmenkonzept

Am 29.11.2019 hat die EU-Kommission in verschiedene IFRS die Verweise auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung geändert. Diese Änderungen gehen zurück auf die Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch das IASB und das zur Implementierung des neuen Rahmenkonzepts im Jahr 2018 abgeschlossene IASB-Projekt zur Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards. Diese Änderungen durch das IASB wurden für die EU-IFRS nun mittels Verordnung (EU) 2019/2075 durch die EU-Kommission nachvollzogen.

Inhaltlich werden hierdurch bestehende Verweise auf das Rahmenkonzept konkretisiert, indem nun entweder explizit auf das IASC-Rahmenkonzept von 2001 oder auf das neue IASB-Rahmenkonzept verwiesen wird. Aufgrund der Unterschiede in den Rahmenkonzepte können hierdurch auch inhaltliche Neuauslegungen erforderlich sein, so dass zusätzlich Übergangsregeln in die jeweiligen Standards eingefügt werden.

Konkret wurden die folgenden Standards und Interpretationen angepasst: IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRS 3, IFRS 6, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32.

Die geänderten Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2020“ für Sie angepasst.

EU-IFRS jetzt auch als Taschenbücher

Statt mit pdf-Dateien arbeiten Sie lieber mit gebundenen Printversionen? Dann ist unsere neue „EU-IFRS“-Taschenbuchreihe das Richtige für Sie! Ergänzend zu den EU-IFRS-Texten als pdf-Download sind die jeweils aktuellsten Fassungen der von der EU freigegeber IFRS nun auch bequem und preiswert als Taschenbücher erhältlich.

Aus den von der EU freigegebenen IFRS wurden dabei thematisch zusammengehörige Standards und Interpretationen zu jeweils einem Taschenbuch zusammengefasst. Statt einem Buch mit allen Standards können Sie aus den 15 Bänden der „EU-IFRS“-Taschenbuchreihe diejenigen Standards auswählen und erwerben, die Sie wirklich benötigen. Weitere Vorteile sind die schnelle Aktualisierung der Taschenbücher bei IFRS-Änderungen, wie Sie dies bereits von den pdf-Versionen auf unserer Webseite gewohnt sind, und Synopsen zur übersichtlichen Darstellung der erfolgten Änderungen.

Welche Standards und Interpretationen in welchem Band enthalten sind sowie Links zur direkten Bestellung über amazon.de haben wir auf auf einer separaten Seite für Sie zusammengefasst.

Änderung des IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 in „EU-IFRS 2019“

Mit der Verordnung (EU) 2019/412 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission die jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2015-2017, in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wurden verbesserungsbedürftige Aspekte in IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 klarer formuliert.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

IAS 19 in „EU-IFRS 2019“ geändert

Mit der Verordnung (EU) 2019/402 vom 14.03.2019 hat die EU-Kommission Klarstellungen in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer hinsichtlich Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen in europäisches Recht übernommen. Hierdurch wird klargestellt, dass nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Plans für den verbleibenden Berichtszeitraum die aktualisierten Annahmen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versordnungeplänen (Vermögenswert) zugrunde zu legen sind.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderung der „EU-IFRS 2019“ bzgl. IAS 28

Mit der Verordnung (EU) 2019/237 vom 08.02.2019 hat die EU-Kommission IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen geändert und klargestellt, dass für solche langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, auf die die Equity-Methode nicht angewandt wird, die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 Finanzinstrumente gelten.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

IFRIC 23 in „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/1595 vom 23.10.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Herzlich Willkommen!

Diese Portal bietet umfassende Informationen über die in der Europäische Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS).

Hierzu haben wir für Sie zusammengestellt

Sollten Sie Informationen vermissen, oder Anregungen zur Webseite haben, senden Sie diese gerne per Email an webmaster@eu-ifrs.de!

IFRIC 22 in „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ ergänzt

Mit der Verordnung (EU) 2018/519 vom 28.03.2018 hat die EU-Kommission die Interpretation IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen in europäisches Recht übernommen. Die neue Interpretation sowie Folgeänderungen an IFRS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2018 und EU-IFRS 2019 für Sie aktualisiert.

Änderungen der „IFRS 2018“ und „IFRS 2019“

Im Rahmen Ihres Endorsement-Prozesses hat die EU-Kommission die folgenden Änderungen in europäisches Recht übernommen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen:

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen:

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2019“ um diese Änderungen aktualisiert.

Rückwirkende Änderung der „EU-IFRS 2017“ bzgl. IFRS 12

Am 07.02.2018 hat die EU-Kommission die Übernahme der jährlichen Verbesserung an den IFRS, Zyklus 2016/2016, beschlossen. Die hierin enthaltenen Änderungen an IFRS 12 sollen dabei explizit bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen, und damit rückwirkend anzuwenden sein. Details zu diesen Änderungen finden Sie in der Verordernung (EU) 2018/182 im EU-Amtsblatt.

Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2017“ sowie die „EU-IFRS 2018“ und „EU-IFRS 2018“ bezüglich der Änderungen des IFRS 12 angepasst.