EU übernimmt Verlängerung der Ausnahmen für Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) 2021/1421 Änderungen an IFRS 16 vorgenommen und hierdurch die Ausnahmen für Covid-19-bezogene Mietkonzessionen bis 30. Juni 2022 verlängert.

Die Änderungen sind für Geschäftjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2021“ und „EU-IFRS 2022“ für Sie aktualisiert.