EU übernimmt Änderungen des IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 16 hinsichtlich der „Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)“

Am 13.01.2021 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2021/25 Änderungen verschiedener IFRS übernommen, um die durch Verordnung (EU) 2016/1011 vorgesehene Reform von Referenzzinssätzen in die IFRS zu implementieren. Zugleich enthält die neue Verordnung Regelungen, um die Auswirkungen der Ablösung des bestehenden Referenzzinssatzes auf die Rechnungslegung abzumildern. Konkret werden folgenden IFRS geändert:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.