Im März hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/357 Änderungen an IAS 1 und an IAS 8 in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dahingehend konkretisiert, dass lediglich wesentlichen Angaben zu geben sind. Hierzu sind Leitlinien zur Bestimmung der Wesentlichkeit enthalten.
Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Einen freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.