EU übernimmt Änderungen an IAS 12 und IFRS 1

Am 11.08.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1392 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern“ und IFRS 1Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in europäisches Recht übernommen. Hierdurch erfolgen Klarstellungen hinsichtlich latenter Steuern in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.