EU übernimmt Änderungen an IFRS 4 hinsichtlich verlängerter Befreiung von IFRS 9

Am 15.12.2020 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2020/2097 eine Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ zur Anwendung in der EU freigegeben. Hiernach gelten die zeitlich befristeten Befreiungen von Versicherern zur Anwendung der Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ nunmehr bis zum 31.12.2022.

Ursprünglich waren diese Befreiungsregelungen für Versicherer befristet bis zum 31.12.2020; für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 begannen, sollte diese Befreiungsregeln eigentlich auslaufen. Nunmehr wurde dies um zwei Jahre verschoben: Die Regelungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ sind für Versicherer nun erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2021 für Sie aktualisiert.