EU übernimmt Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9

Am 27.05.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1047 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europisches Recht übernommen. Die Änderungen betreffen die Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten hinsichtlich ESG-Kriterien.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.