Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 10.07.2025):

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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2025
Gegenüber den EU-IFRS 2025 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- Änderung des IFRS 7 und des IFRS 9 in Bezug auf die Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten hinsichtlich ESG-Merkmalen,
- Änderungen des IFRS 7 und des IFRS 9 in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen,
- Änderungen des IFRS 1, des IFRS 7, des IFRS 9 des IFRS 10 und des IAS 7 durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Weiteren Änderung der „EU-IFRS 2026“ wahrscheinlich
Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit weiteren Änderungen der EU-IFRS, die im Geschäftsjahr 2026 anzuwenden sind, zu rechnen.
Sobald diese Änderungen für das Geschäftsjahr 2026 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2026“ kurzfristig anpassen.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2026 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.