Am 9. Oktober 2020 hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2020/1434 Ergänzungen des IFRS 16 Leasingverhältnisse zur Berücksichtigung von Covid-19-bezogener Mietkonzessionen im Rahmen der Folgebilanzierung durch Leasingnehmer übernommen.
Der verbindliche Erstanwendungszeitpunkt in der EU weicht von der Vorgabe des IASB ab:
- Das IASB sieht gemäß IFRS 16.C1A eine verbindliche Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Juni 2020 begannen und erlaubt eine freiwillige frühere Anwendung.
- Die EU-Kommission hat in Artikel 2 ihrer Verordnung eine verpflichtende Anwendung für alle Geschäftsjahre festgelegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
Die Ergänzung des IFRS 16 ist in der EU für Geschäftsjahren, die zum 1. Januar 2020 begonnen haben daher abweichend zur IASB-Vorgabe nicht nur freiwillig, sondern bereits verpflichtend anzuwenden. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2020 für Sie aktualisiert. Ebenso wurde auch der Band „Leasingverhältnisse“ unsere EU-IFRS-Taschenbuchreihe aktualisiert und ist für 3,92€ über amazon.de erhältlich.