Am 08.11.2023 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2468 Ergänzungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden mit Blick auf mögliche ertragsteuerliche Auswirkungen der OECD-Mustervorschriften zur Mindestbesteuerung („Säule-2-Gesetze“) der Anwendungsbereich des IAS 12 klargestellt sowie im Anhang anzugebende Informationen vorgegeben.
Die Änderungen des IAS 12 sind
- hinsichtlich des Anwendungsbereichs (Paragraphen 4A und 88A des IAS 12) zeitlich unbegrenzt rückwirkend gemäß IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ anzuwenden, sowie
- ansonsten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 begannen, anzuwenden.
Entsprechende haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.