Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 12.06.2024):
[Zum Download der pdf-Datei (rd. 10 MB) bitte auf das Bild oder hier klicken]
Benötigen Sie zusätzliche Übungsaufgaben zur praxisnahen Anwendung der EU-IFRS 2024 auf Beispielsachverhalte? Dann empfehlen wir Ihnen das Übungsbuch Internationale Rechnungslegung, dessen Aufgaben und kommentierte Lösungen Sie perfekt auf Hochschulprüfungen und entsprechende Aufgaben im Wirtschaftsprüferexamen vorbereiten.
Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2023
Gegenüber den EU-IFRS 2023 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- Änderung des IFRS 16 in Bezug auf Sale-and-Lease-Back-Transaktionen,
- Änderung des IAS 1 bezüglich der Klassifikation von Schulden als lang- oder kurzfristig
- Änderungen des IAS 7 und IFRS 7 bezüglich Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Weiteren Änderung der „EU-IFRS 2024“ wahrscheinlich
Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit weiteren Änderungen der EU-IFRS, die im Geschäftsjahr 2024 anzuwenden sind, zu rechnen.
Sobald diese Änderungen für das Geschäftsjahr 2024 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2024“ kurzfristig anpassen.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2024 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.