PDF-Version der EU-IFRS 2022
Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 18.10.2021):
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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2021
Gegenüber den EU-IFRS 2021 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- Änderungen verschiedenen IFRS (IAS 16, IAS 37, IAS 41, IFRS 1, IFRS 3, IFRS 9) infolge der Übernahme der jährlichen Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2018-2020.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Aktuell keine weiteren Änderung der „EU-IFRS 2022“ absehbar
Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit folgenden weiteren Änderungen der EU-IFRS, die noch im Geschäftsjahr 2022 anzuwenden sind, zu rechnen:
- Änderungen des IFRS 16 bzgl. Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen (voraussichtlich anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.04.2021 beginnen).
Sobald diese Änderungen für das Geschäftsjahr 2022 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2022“ kurzfristig anpassen.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2022 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.