Am 08.09.2022 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/1491 Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“ in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden Vereinfachungsregeln für Vergleichsangaben übernommen für den Fall, dass ein Unternehmen IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zeitgleich mit IFRS 9 „Finanzinstrumente“ erstmalig anwendet.
IFRS 17 und damit auch die nun übernommenen Änderungen an diesem Standard sind erstmalig anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine freiwillige frühere erstmalige Anwendung des IFRS 17 ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.