Schlagwort-Archiv: IAS 8

EU übernimmt IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

Am 13.02.2026 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2026/338 den neuen Standard IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss in europäisches Recht übernommen. IFRS 18 beinhaltet unter anderem

  • eine Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in die Bereiche „Betrieb“, „Investition“, „Finanzierung“, „Ertragsteuern“ sowie „aufgegeben Geschäftsbereiche“ sowie
  • die Normierung verbindliche auszuweisender Zwischensummen.

IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Zusätzlich erfolgten in diesem Zuge substantiellen Änderungen auch an IAS 7 Kapitalflussrechnung und IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, dessen Titel umbenannt wird in IAS 8 Grundlagen der Austellung des Abschlusses.

Im Zuge diese Anpassungen wurden in nahezu alle anderen IFRS ebenfalls Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen die Verweise auf IAS 1, IAS 8 und IFRS 18 betreffen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2027 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen des IAS 1 und des IAS 8

Im März hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2022/357 Änderungen an IAS 1 und an IAS 8 in europäisches Recht übernommen. Hierdurch werden die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dahingehend konkretisiert, dass lediglich wesentlichen Angaben zu geben sind. Hierzu sind Leitlinien zur Bestimmung der Wesentlichkeit enthalten.

Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Einen freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2023 für Sie aktualisiert.

EU übernimmt Definition von „Wesentlichkeit“

Mit Verordnung (EU) 2019/2104 vom 29.11.2019 hat die EU-Kommission Konkretisierungen der Definition von „Wesentlichkeit“ in die EU-IFRS übernommen. Hierdurch wurden neben IAS 1 und IAS 8 auch IAS 10, IAS 34 und IAS 37 geändert.

Die konkretisierte Wesentlichkeitsdefinition ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2020“ für Sie angepasst.

EU übernimmt geänderte Verweise auf das EU-Rahmenkonzept

Am 29.11.2019 hat die EU-Kommission in verschiedene IFRS die Verweise auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung geändert. Diese Änderungen gehen zurück auf die Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch das IASB und das zur Implementierung des neuen Rahmenkonzepts im Jahr 2018 abgeschlossene IASB-Projekt zur Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards. Diese Änderungen durch das IASB wurden für die EU-IFRS nun mittels Verordnung (EU) 2019/2075 durch die EU-Kommission nachvollzogen.

Inhaltlich werden hierdurch bestehende Verweise auf das Rahmenkonzept konkretisiert, indem nun entweder explizit auf das IASC-Rahmenkonzept von 2001 oder auf das neue IASB-Rahmenkonzept verwiesen wird. Aufgrund der Unterschiede in den Rahmenkonzepte können hierdurch auch inhaltliche Neuauslegungen erforderlich sein, so dass zusätzlich Übergangsregeln in die jeweiligen Standards eingefügt werden.

Konkret wurden die folgenden Standards und Interpretationen angepasst: IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRS 3, IFRS 6, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32.

Die geänderten Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. Entsprechend haben wir unsere „EU-IFRS 2020“ für Sie angepasst.