PDF-Version der EU-IFRS 2020
Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 14.10.2020):
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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2019
Gegenüber den EU-IFRS 2019 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:
- Änderung verschiedener IFRS hinsichtlich darin enthaltener Referenzen auf das IFRS-Rahmenkonzept,
- Änderung des IAS 1 und IAS 8 (sowie des IAS 10, IAS 34 und IAS 37) bezüglich einer konkretisierten Definition von „Wesentlichkeit“,
- Änderungen des IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 hinsichtlich der Verlautbarung des IASB zur Reform der Referenzzinssätze,
- Änderung des IFRS 3 hinsichtlich der Definition eines Geschäftsbetriebs,
- Ergänzung des IFRS 16 hinsichtlich Covid-19-bezogener Mietkonzessionen.
Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.
Keine weiteren Änderung der „EU-IFRS 2020“ absehbar
Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit keinen weiteren Änderungen der EU-IFRS, die noch im Geschäftsjahr 2020 anzuwenden sind, zu rechnen.
Sollten dennoch weitere Änderungen für das Geschäftsjahr 2020 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2020“ kurzfristig anpassen.
Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten
Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2020 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:
- Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
- Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
- Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
- Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
- Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
- Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.