EU übernimmt Änderungen an IFRS 1, 7, 9, 10 und an IAS 7

Am 09.07.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1331 Änderungen verschiedener IFRS in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen resultieren aus dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB in Form der „Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11“ und betreffen die folgenden IFRS:

  • IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRS 9: Finanzinstrumente 
  • IFRS 10: Konzernabschlüsse und
  • IAS 7: Kapitalflussrechnung.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.