Am 30.06.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1266 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sollen Unternehmen helfen, die finanziellen Auswirkungen naturabhängiger Stromverträge, die häufig als Strombezugsverträge strukturiert sind, in ihren Abschlüssen besser zu berücksichtigen.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.