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EU übernimmt Änderungen an IFRS 1, 7, 9, 10 und an IAS 7

Am 09.07.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1331 Änderungen verschiedener IFRS in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen resultieren aus dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB in Form der „Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11“ und betreffen die folgenden IFRS:

  • IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRS 9: Finanzinstrumente 
  • IFRS 10: Konzernabschlüsse und
  • IAS 7: Kapitalflussrechnung.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9

Am 30.06.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1266 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sollen Unternehmen helfen, die finanziellen Auswirkungen naturabhängiger Stromverträge, die häufig als Strombezugsverträge strukturiert sind, in ihren Abschlüssen besser zu berücksichtigen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.

EU übernimmt Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9

Am 27.05.2025 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2025/1047 Änderungen des IFRS 7 „Finanzinstrumente – Angaben“ und des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen betreffen die Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten hinsichtlich ESG-Kriterien.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2026 für Sie bereitgestellt.