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EU übernimmt IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

Am 13.02.2026 hat die EU-Kommission mit Verordnung (EU) 2026/338 den neuen Standard IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss in europäisches Recht übernommen. IFRS 18 beinhaltet unter anderem

  • eine Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in die Bereiche „Betrieb“, „Investition“, „Finanzierung“, „Ertragsteuern“ sowie „aufgegeben Geschäftsbereiche“ sowie
  • die Normierung verbindliche auszuweisender Zwischensummen.

IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Zusätzlich erfolgten in diesem Zuge substantiellen Änderungen auch an IAS 7 Kapitalflussrechnung und IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, dessen Titel umbenannt wird in IAS 8 Grundlagen der Austellung des Abschlusses.

Im Zuge diese Anpassungen wurden in nahezu alle anderen IFRS ebenfalls Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen die Verweise auf IAS 1, IAS 8 und IFRS 18 betreffen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Entsprechend haben wir neue EU-IFRS 2027 für Sie bereitgestellt.