PDF-Version der EU-IFRS 2027

Die folgende Zusammenstellung enthält alle von der EU-Kommission freigegebenen IFRS, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind (Redaktionsstand: 13.02.2026):

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Wesentliche Änderungen gegenüber den EU-IFRS 2026

Gegenüber den EU-IFRS 2026 bestehen insbesondere folgende inhaltliche Ergänzungen:

  • Erstmalige Anwendung des IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss unter anderem mit einer Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Normierung von Zwischensummen als Ersatz des bisherigen IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Zusätzlich erfolgten in diesem Zuge substantiellen Änderungen auch in IAS 7 Kapitalflussrechnung und in IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, der umbenannt wird in IAS 8 Grundlagen der Austellung des Abschlusses. Im Zuge diese Anpassungen wurden nahezu alle IFRS angepasst, insbesondere hinsichtlich der Anpassung von Verweise auf IAS 1, IAS 8 und IFRS 18.

Links auf die entsprechenden EU-Verordnungen sowie Details finden Sie im Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre.

Weiteren Änderung der „EU-IFRS 2027“ wahrscheinlich

Gemäß des aktuellen EFRAG EU Endorsement Status Report ist derzeit mit weiteren Änderungen der EU-IFRS, die im Geschäftsjahr 2027 anzuwenden sind, zu rechnen. Diese betreffen insbesondere:

  • Erstmalige Anwendung des neuen IFRS 19
  • Änderung von IAS 21 hinsichtlich Hyperinflation

Sobald diese Änderungen für das Geschäftsjahr 2027 von der EU-Kommission zur Anwendung freigegeben werden, werden wir Sie durch eine Meldung auf unserer Startseite hinweisen und die „EU-IFRS 2027“ kurzfristig anpassen.

Ergänzungen gegenüber den EU-Verordnungstexten

Als pdf-Datei bieten die EU-IFRS 2027 neben den konsolidierten Texte der relevanten EU-Verordnungen (siehe Kapitel „Rechtsstand“ der Broschüre) zur komfortablen Nutzung folgende Ergänzungen:

  • Inhaltsübersicht mit Seitenlinks am Anfang der Broschüre,
  • Griffregisters mit Standardnummern am Seitenrand,
  • Inhaltsverzeichnissen mit Seitenlinks vor jedem Standard,
  • Interaktives Inhaltsverzeichnis (bei Einblendung der „Lesezeichen“ in Adobe Acrobat Reader),
  • Übersicht über den Rechtsstand mit Links auf die EU-Verordnungen,
  • Redaktionelle Anmerkungen bei Unstimmigkeiten oder redaktionellen Fehlern in den EU-Verordnungen.