EU übernimmt Änderungen an IFRS 3 zur Definition des Geschäftsbetriebs

Am 21.04.2020 hat die EU Kommission mit der Verordnung (EU) 2020/551 Änderungen des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse übernommen. Hierdurch wird die Definition eines Geschäftsbetriebs geändert und es werden weitere Klarstellungen bezüglich der Definition (u.a. ein „Konzentrationstest“) in Anhang B aufgenommen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 begannen anzuwenden. Entsprechend haben wir unsere EU-IFRS 2020 für Sie aktualsiert und unser Taschenbuch (EU-IFRS Konzern- und Einzelabschlüsse, 240 Seiten, 6,99€) für Sie auf den neuen Rechtsstand gebracht.